Welche Fristen sind zu beachten?

Zahlung der Rente: Wenn der oder die Verstorbene
- bereits eine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem Monat nach dem Todesfall.
- noch keine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen- oder Witwerrente mit dem Todestag.

Antragsfristen:
Stellen Sie den Antrag spätestens 12 Kalendermonate nach dem Todestag.
Stellen Sie Antrag später, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Kleine Witwen- und Witwerrenten: in der Regel 4 Monate.
Große Witwen und Witwerrenten: in der Regel 3 Monate.

Hinweis: Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin schon eine Rente erhalten hat, können Sie in den ersten 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss beantragen. Dazu wenden Sie sich mit der Sterbeurkunde an den Rentenservice der Deutschen Post und reichen später den formellen Rentenantrag nach. Auf der Sterbeurkunde müssen Sie als Hinterbliebener eingetragen sein.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.