Wirtschaftsidentifikationsnummer

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Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Aufgabe, jedem Bürger ein Identifikationsmerkmal zuzuteilen. Dieses ist u.a. bei Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Natürliche Personen erhalten eine Identifikationsnummer (§ 139b AO), wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO).

Die Identifikationsnummer wurde in 2008 eingeführt, die Einführung der Wirtschaftsi-Identifikationsnummer steht noch aus.

Der Vergabezeitpunkt wird durch Rechtsverordnung bestimmt, da ein zeitlicher Vorlauf zur Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen ist.

Wirtschaftlich Tätige sind nach § 139a Abs. 3 AO:

•             natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,

•             juristische Personen und

•             Personenvereinigungen.

Daher erhalten Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.

Zudem wird die W-IdNr. die Funktion der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - USt-IdNr. - übernehmen (vgl. §§ 27a, 18e Umsatzsteuergesetz - UStG). Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen. Ihr Format entspricht damit dem der USt-IdNr. Daher werden bereits vergebene USt-IdNrn. als W-IdNrn. weiter verwendet werden können.

Rechtzeitig vor der Einführung werden zu gegebener Zeit geeignete Informationen im Wege der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzungen

Betreiben eines wirtschaftlichen Unternehmens