Verfahren

Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bei Neugründungen erhalten Sie die Nummer im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens, während bestehende Unternehmen die Nummer stufenweise bis voraussichtlich 2026 erhalten. Die initiale Vergabe hat am 1. November 2024 begonnen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen