Sie haben mehrere Möglichkeiten Illegale Müllablagerungen zu melden:
Onlinedienste
Telefonisch
Elektronisch
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Wenn Sie illegalen Müll melden, bleiben Sie anonym. Nur, wenn Sie als Zeug:in für eine Anzeige auftreten wollen, werden Ihre Daten im Zuge einer Zeugenaussage weitergegeben. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie werden dann vom zuständigen Ressort angeschrieben.
Der Ordnungsdienst ermittelt bei illegaler Müllentsorgung und klärt über die ordnungsgemäße Müllentsorgung auf. Verstöße, wie achtlos weggeworfene Kaugummis, Pizzakartons oder wild abgestellten Sperrmüll, zum Beispiel Möbel, Kühlschränke, Fernseher und so weiter, ahndet der Ordnungsdienst konsequent. Hierbei arbeitet der Ordnungsdienst eng mit Die Bremer Stadtreinigung zusammen.
Die Mitarbeiter:innen des Ordnungsdienstes belehren, sprechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Um die Gebühren zu senken und illegale Müllablagerungen zu vermeiden, werden Problemgebiete systematisch nach Ausstattung der Abfallgefäße geprüft. Laut Anschlusspflicht müssen bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Aktualisiert am 09.04.2025