Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.

Als illegale Müllablagerungen werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, wie auf der Straße, dem Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Parks und auf anderen städtischen Grundstücken außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelegt  werden. Diesen sogenannten „Wilden Müll“ können Sie melden, damit er beseitigt wird.

Zu illegalen Müllablagerungen zählen:

  • Größere Abfallmenge ab einem Volumen von ca. 100 Litern
  • Umweltgefährdende Stoffe, unabhängig von der Menge. Zum Beispiel Autobatterien und Ölkanister

Es handelt sich auch dann um illegale Müllablagerungen, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Nicht dazu zählen kleinere Abfallmengen – diese entsorgt die Straßenreinigung. Auch angemeldeten Sperrmüll müssen Sie natürlich nicht melden, den holt die Sperrmüllabfuhr ab.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Voraussetzungen

Die Beschwerden und Meldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremen befinden. Wenn die illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen sind, kümmert sich Die Bremer Stadtreinigung um die Entsorgung. Auf privaten Flächen ermittelt Die Bremer Stadtreinigung den Eigentümer und informiert diesen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Menge der illegalen Müllablagerung
  • Genauen Standort/Fundort der illegalen Müllablagerung
  • Fotos des Fundortes (wenn möglich)