Nach Antragstellung werden Sie zur Notenverbesserung oder Wiederholungsprüfung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehens der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Personalstelle, sofern Sie die Durchführung des Notenverbesserungsversuchs ganz oder teilweise parallel zur Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes beabsichtigen.
Aktualisiert am 26.03.2025