Eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist spätestens 2 Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu beantragen.
Die Meldung zu einer Wiederholungsprüfung nach dem Nichtbestehen ist nur innerhalb von 2 Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses der vorangegangenen Prüfung zulässig.
Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 5 Werktage.
Die Wiederholungsprüfung nach neuem Recht ist gebührenfrei. Nach § 27 Abs. 2 JAPG a.F. wird für das Verfahren der Notenverbesserung, sofern nicht die zu verbessernde staatliche Pflichtfachprüfung als Freiversuch bestanden wurde, eine Gebühr von 300 Euro erhoben.
Aktualisiert am 26.03.2025