Verfahren

Nach schriftlich gestelltem Antrag auf Wiedergestattung wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit anhand Ihrer Angaben und weiterer behördlicher Abfragen überprüft. Für das Prüfverfahren sind 4 bis 6 Wochen einzuplanen. Im Einzelfall und je nach Umfang der Überprüfung kann es auch länger dauern.

Bitte beachten Sie, dass die Auflistung vorzulegender Dokumente auf dieser Seite nicht vollständig ist. In jedem Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein, um Ihre Zuverlässigkeit festzustellen. Nach Antragseingang werden Sie deshalb gegebenenfalls dazu aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen.

Rechtsgrundlagen