Welche Fristen sind zu beachten?

Bei Bekanntgabe des Bescheides im Inland: 1 Monat. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland: 3 Monate.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel 1 bis 6 Monate.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.