Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung" und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung " abzugeben.
Bei vorliegendem Lastschriftmandat wird die Wettbürosteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.
Aktualisiert am 16.10.2024