Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle (Wettbüro) ist, dass der Veranstalter der Sportwetten eine Konzession gemäß §§ 4a bis 4e, § 10a Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) hat.

Mit der jüngsten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wurde privaten Sportwettanbietern ab dem 01.01.2020 die Möglichkeit eingeräumt, eine Erlaubnis nach den §§ 4a ff. des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) für das Veranstalten von Sportwetten im Internet und terrestrisch durch Wettvermittlungsstellen zu erhalten. Die Vermittlung von Sportwetten in diesen Wettvermittlungsstellen bedarf einer zusätzlichen Vermittlungserlaubnis für den jeweiligen Standort nach den landesspezifischen Vorgaben. 

Voraussetzungen

In der Freien Hansestadt Bremen ist die Beantragung dieser Vermittlungserlaubnis unter den in unserem Merkblatt aufgeführten Bedingungen bzw. unter Vorlage der darin genannten Unterlagen möglich.