Verfahren

Für das kostenpflichtige Beiblatt wird dem Antragsteller automatisch ein Zahlschein zugesandt.

Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos und kann sowohl schriftlich wie auch telefonisch beim Amt für Versorgung und Integration beantragt werden. Nach erstmaliger Ausstellung wird das Beiblatt in den Folgejahren automatisch versandt. Es bedarf keiner weiteren Beantragung!

Bei Bezug von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III oder Grundsicherung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) oder Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) ist das Beiblatt ebenfalls kostenlos. Bitte senden Sie einen aktuellen Bescheid der genannten Leistungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen. Das Beiblatt ist jedes Mal (möglichst 4 Wochen vor Ablauf) neu zu beantragen.

Weitere Hinweise

Die kostenlosen Beiblätter sind grundsätzlich 12 Monate gültig.

Bei Anerkennung der Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erfolgt kurz vor Ablauf der Gültigkeit ein automatischer Versand an den Bürger.

Das kostenlose Beiblatt muss aufgrund von Grundsicherung möglichst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides ist zwingend erforderlich. Eine Erinnerung erfolgt nicht.