Innerhalb der Antragsfrist können Anträge gestellt werden. Mit der Einschulungsbenachrichtigung werden jedes Jahr die genauen Antragsfristen mitgeteilt. Sie liegen in der Regel nach den Herbstferien.
Für das Schuljahr 2024/2025 ist die Anmeldefrist der 17.11.2023.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden:
Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.
12 Wochen Nach Ablauf der Anmeldefrist
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden:
Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.
Aktualisiert am 03.11.2023