Verfahren

Wenn Sie sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Vorinformationen zu einer Auftragsbekanntgabe einsehen. Die Vorinformationen können online im Rahmen sogenannter Beschafferprofile veröffentlicht werden. 

  • Sie können die Vorinformationen zur Auftragsbekanntmachung auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder, der Kommunen oder dem Datenservice Öffentlicher Einkauf einsehen.
  • Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf.  
  • Rufen Sie den Datenservice auf. 
  • Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern, die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen oder die automatische Benachrichtigung bei Änderungen. 
  • Suchen Sie nach „Vorinformationen“ oder „Vorinformationsverfahren“.
  • Es wird Ihnen eine entsprechende Trefferliste angezeigt aus der Sie entsprechende Vorinformationen auswählen und im Detail sichten können.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Vorinformation sollte nicht mit der Vorabinformation vor Erteilung des Zuschlags auf ein Angebot verwechselt werden. Unter der Vorabinformation versteht man die Benachrichtigung eines Bieters oder einer Bieterin darüber, dass sein oder ihr Angebot abgelehnt wurde.