Eine den Formalien entsprechende veröffentlichte Vorinformation ermöglicht bei bestimmten Vergabeverfahren eine deutliche Verkürzung der Angebotsfrist oder den Verzicht auf eine Bekanntmachung über einen bevorstehenden Auftrag.
Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.
Es fallen keine Gebühren an.
Aktualisiert am 06.01.2024