Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu 2 weitere Jahre verlängert werden.)
Abhängig vom Einzelfall.
290 Euro bis 11.500 Euro.
Die Gebühr wird auf die jeweilige Gebühr für die Genehmigung zur Hälfte angerechnet, wenn der Vorbescheid ohne wesentliche Änderung zur Genehmigung führt.
Aktualisiert am 25.04.2024