Verfahren

Klären Sie bitte im Vorfeld, ob Sie eine Apostille oder Legalisation benötigen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Staates wenden.

Bevor das endgültige Dokument beim Senator für Inneres erstellt werden kann, benötigen Sie eine Vorbeglaubigung.

Wenn Sie im Bundesland Bremen wohnen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache, zu dem Sie alle erforderlichen Originalunterlagen mitbringen. Bei diesem Termin zahlen Sie auch die Gebühr in bar. 

Wenn Sie außerhalb Bremens wohnen, können Sie die Vorbeglaubigung Ihrer Urkunde auch schriftlich beantragen. Hierfür übersenden Sie bitte einen formlosen Antrag nebst Kontaktdaten und die Originalurkunde nebst Kopie postalisch per Einschreiben. Sie erhalten die Originalurkunde nach der Bearbeitung per Einschreiben mit Rückschein zurück. Bitte beachten Sie, dass hierfür neben der Bearbeitungsgebühr gesonderte Portokosten entstehen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Erst nach Zahlungseingang kann die Vorbeglaubigung erfolgen.

Zuständige Stellen:

  • Für Zeugnisse der privaten allgemeinbildenden Schulen sowie für Zeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung gemäß Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter, BremLAG:
    • Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung
  • Für Zeugnisse der privaten und öffentlichen berufsbildenden Schulen:
    • Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
  • Für Zeugnisse der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen:
    • Referat 24 - Schulbetrieb, Schulentwicklung, Beratung und Aufsicht –Allgemeinbildende Schulen–
  • Für Zeugnisse einer landesbremischen Hochschule:
    • Universität Bremen | International Office

Mit der Vorbeglaubigung können Sie das endgültige Dokument beim Senator für Inneres und Sport bekommen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Mit der Vorbeglaubigung können Sie sich an den Senator für Inneres und Sport wenden, um eine Apostille oder eine Vorbeglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Link "Hinweise zum Legalisationsverfahren des Auswärtigen Amtes" unter "Weitere Informationen".

Urkunden von Behörden anderer Bundesländer müssen in dem jeweiligen Bundesland vorbeglaubigt werden.