Sie möchten ein im Bundesland Bremen ausgestelltes Schulzeugnis, eine Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunde oder ein von einer landesbremischen Hochschule ausgestelltes Zeugnis vorbeglaubigen lassen, um beim Senator für Inneres und Sport eine Apostille oder eine Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland beantragen zu können? Hier erfahren Sie mehr.
Um eine deutsche öffentliche Urkunde für den Rechtsverkehr im Ausland legalisieren zu lassen, bedarf es im ersten Schritt einer Vorbeglaubigung.
Auch für die Erstellung einer Apostille wird im Bundesland Bremen eine Vorbeglaubigung benötigt.
Beglaubigt werden die Echtheit der Unterschrift und die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Bei der Senatorin für Kinder und Bildung können folgende im Bundesland Bremen ausgestellte Urkunden vorbeglaubigt werden:
Bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft können folgende Dokumente, die von landesbremischen staatlichen und privaten, staatlich anerkannten Hochschulen ausgestellt wurden, vorbeglaubigt werden (zuständige Stelle: Universität Bremen | International Office):
Mithilfe der Vorbeglaubigung der oben genannten Dokumente ist es möglich, im zweiten Schritt eine Apostille oder eine Beglaubigung der Dokumente zum Zwecke der Legalisation beim Senator für Inneres und Sport zu beantragen.
Formloser Antrag per E-Mail mit Angabe Ihrer Anschrift und Angabe, für welches Land die Vorbeglaubigung benötigt wird. Die Zusendung des Originals oder einer amtlich beglaubigten Kopie erfolgt direkt durch die ausstellende Hochschule.
Aktualisiert am 21.08.2024