Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.
Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.
Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.
Aktualisiert am 20.01.2025