Verfahren

Sie erhalten von der KSK per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder postalisch tun.

Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung online abgeben wollen:

  • Rufen Sie die Internetseite der KSK auf.
  • Gehen Sie in den Bereich „Jahreseinkommen online melden“.
  • Geben Sie dort Ihre Versicherungsnummer und den Authentifizierungscode ein (beides finden Sie auf der Aufforderung für die Abgabe Ihres voraussichtlichen Jahreseinkommens).
  • Beachten Sie, dass der Authentifizierungscode nur einmal gültig ist.
  • Anschließend bekommen Sie die Seite für die Abgabe Ihrer Meldung angezeigt.
  • Sie müssen dort Ihre Jahresmeldung in Euro eintragen und den Betrag auch noch einmal wiederholen.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihren Kunstbereich und beachten hierbei die weiteren Hinweise direkt auf der Eingabeseite.
  • Abschließend geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein, wiederholen Sie diese Angabe in den dafür vorgesehenen Feldern und bestätigen Sie die Hinweise für Versicherte und die Datenschutzhinweise.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Abgabe Ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens und können an dieser Stelle auch einen Ausdruck für Ihre Unterlagen machen.
  • Zum Abschluss der Onlinemeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung schriftlich abgeben wollen:

  • Füllen Sie das Formular für die Abgabe des voraussichtlichen Arbeitseinkommens vollständig aus.
  • Beachten Sie dabei alle Hinweise, die Ihnen mit der Aufforderung zusammen übersandt wurden.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Bitte machen Sie keinerlei zusätzliche Angaben auf dem Formular.
  • Senden Sie das Formular an die KSK.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung für die Abgabe Ihrer Meldung.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Rechtsbehelf: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Beitragsmitteilung im Januar entnehmen.