Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Verfahren

Die Bürgerinnen und Bürgern haben bei Abgabenrückständen im Vorfeld Bescheide, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen oder Ähnliches erhalten. Auf diesen Schreiben sind die Forderung, die Forderungshöhe, die Fälligkeit und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner angegeben. Auch sind die Kassenzeichen und die Steuernummer dort genannt. Werden die Forderungen aufgrund einer Rechnung, eines Bescheides oder sonstigen Leistungsgebotes nicht bezahlt, so wird die Vollstreckungsstelle nach Ablauf der Zahlungsfrist tätig.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Kassenzeichen bzw. die Steuernummer sind für die Zuordnung der Zuständigkeit in der Vollstreckungsstelle wichtig. Sie bestehen aus mehreren Teilen.

Beispiel einer Steuernummer: 60/100/12345 oder 57/100/12345

Die ersten beiden Ziffern der Steuernummer bei steuerlichen Forderungen geben das zuständige Finanzamt an, siehe Abschnitt „zuständige Stellen“.

Beispiele eines Kassenzeichens:

4110000000000 oder 8000000000 oder 911700000000 oder411000000000/VO12 usw.

Diese Kassenzeichen sind 10- bis 13-stellig und werden nur bei nichtsteuerlichen Forderungen verwendet.