Wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, so entstehen weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) durch die Vollstreckungsbehörde. Diese weiteren Kosten sind ebenfalls durch den Vollstreckungsschuldner(in) zu tragen. Die Kosten und Fristen ergeben sich aus den betreffenden Schreiben der Vollstreckungsbehörde.
Aktualisiert am 05.01.2024