Welche Aufgaben übernimmt die Vollstreckungsstelle der Landeshauptkasse Bremen? An wen muss ich mich wenden, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme gegen mich eingeleitet wurde?
BasisinformationenDie Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) ist zuständig für die Bearbeitung offener steuerlicher und nichtsteuerlicher Geldforderungen inklusive Gerichtskosten des Landes Bremen und der Stadtgemeinde Bremen und ist seit dem 01.07.2016 in der Landeshauptkasse Bremen angesiedelt. Sie ist auch für andere Stellen im Wege der Rechts- und Amtshilfe tätig. Dabei vollstreckt sie sowohl in das bewegliche als auch in das unbewegliche Vermögen sowie in Forderungen und andere Vermögensrechte.
Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Teilzahlungsvereinbarungen
Forderungspfändungen (z.B. Pfändung des Gehaltes oder des Girokontos und Sparbücher)
Aufrechnungsersuchen
Einleitung der Vermögensauskunft
Anregung des Gewerbeuntersagungsverfahrens
Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Sonstige Vermögensermittlungen
Beantragung des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses
Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Vollstreckungsmaßnahmen des Außendienstes
Aufsuchen des Zahlungspflichtigen
Durchführung der Türöffnung und Wohnungsdurchsuchung
Pfändung von Sachen und Versteigerung im Internet
Teilzahlungsvereinbarung
Durchführung der Abnahme der Vermögensauskunft
Werden die Abgaben nicht bezahlt, leitet die Vollstreckungsstelle/ Gerichtskasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Sobald eine Forderung eines säumigen Zahlers durch die Vollstreckung eingezogen werden muss, spricht die Vollstreckung von einem Vollstreckungsschuldner / eine Vollstreckungsschuldnerin.
Diese Abgaben können sein:
Aktualisiert am 05.01.2024