Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?
Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:
Ein Visum kann verlängert werden, wenn das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegt werden und diese die rechtzeitige Ausreise verhindern. In diesen Fällen gilt das verlängerte Visum weiterhin für den gesamten Schengen-Raum.
Sollten sonstige wichtige persönliche Belange vorliegen, die nicht zwingend eine rechtzeitige Ausreise verhindern, kann das Visum ggfs. als sogenanntes nationales Visum verlängert werden. Dieses Visum gilt dann nur für Deutschland.
Gültiges Reisedokument, welches noch 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist.
Nachweis einer Krankenversicherung für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
Z.B. Verpflichtungserklärung eines im Bundesgebiet lebenden Verpflichtungsgebers.
Z.B. Flugticket
Sonstige Nachweise, die die vorgetragenen Gründen belegen.
Z.B. ärztliche Atteste, Bescheinigung für Ausfall von Flugverbindungen.
Aktualisiert am 09.02.2024