Es gilt die jeweils ausgewiesene Kursgebühr.
Ab Programmheft 23/1 werden die ermäßigten Preise nicht mehr explizit ausgewiesen. Auf die vorbenannten Möglichkeiten der Ermäßigung wird auf einer Sonderseite hingewiesen. Veranstaltungen die nicht ermäßigungsfähig sind, haben einen Vermerk „Ermäßigung nicht möglich“.
Ermäßigung ist möglich für:
• Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I und Wohngeldempfänger:innen in der Höhe von 35 Prozent.
• Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeempfänger:innen in der Höhe von 50 Prozent.
• Auszubildende, Schüler:innen, Studierende und Teilnehmende an Freiwilligendiensten in der Höhe von 50 Prozent.
• Rentner:innen mit einem Einkommen unterhalb der vom Statistischen Bundesamt jeweils gültigen festgelegten Armutsgefährdungsschwelle in der Höhe von 35 Prozent. Hierfür muss der Rentenbescheid als Nachweis vorgelegt werden.
Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50) in der Höhe von 35 Prozent.
• In Einzelfällen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, wegen besonders wirtschaftlicher Härte, je nach Veranstaltung, einmalig einen Antrag auf Gebührenermäßigung zu stellen. Unsere Mitarbeiter:innen in den Fachbereichen beraten sie hierzu gern.
• Auf bestimmte Veranstaltungen können abweichend von Absatz 2 keine Gebührenermäßigungen gewährt werden. Diese Veranstaltungen werden als nicht ermäßigungsfähig ausgewiesen.
• Die Volkshochschule kann Rabattierungsmöglichkeiten, zum Beispiel Frühbucher-, Gruppen- oder Vielbucherrabatte einführen. Diese werden entsprechend ausgewiesen.
Fälligkeit der Kursgebühr und Zahlungsweise:
• Bei Bildungszeiten und Wochenendseminaren vor Ort zehn Tage vor Beginn und
• Bei Veranstaltungen außerhalb Bremens 20 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Verlangen zum Veranstaltungsende erstellt.
• Für das Ausstellen zusätzlicher oder nachträglicher Teilnahmebescheinigungen wird eine Gebühr in der Höhe von 3 EUR erhoben.
Aktualisiert am 25.08.2023