Eine Verwarnung ergeht mündlich (vor Ort) oder schriftlich (Verwarnungsgeldangebot).
Ziel ist es, geringfügige Verstöße schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand zu ahnden.
Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren beendet.
Auf das Verwarnungsgeldangebot besteht kein Anspruch. Es ist stets ein freiwilliges Angebot im Ermessen der Behörde.
Aktualisiert am 15.08.2024