Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freien Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.
Bekanntgabe einer Versammlung bedeutet, die Versammlung mit Ort, Zeit und Thema zu veröffentlichen, z. B. durch publik machen auf Homepages, Verteilen von Handzetteln oder Aufrufe in offenen sozialen Netzwerken.
Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das neben stehende Anmeldeformular!
Aktualisiert am 12.11.2024