Verfahren

Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freien Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.

Bekanntgabe einer Versammlung bedeutet, die Versammlung mit Ort, Zeit und Thema zu veröffentlichen, z. B. durch publik machen auf Homepages, Verteilen von Handzetteln oder Aufrufe in offenen sozialen Netzwerken.

Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt

  • Angaben zur Anmelderin oder zum Anmelder
    (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
  • Angaben zur Versammlungsleiterin oder zum Versammlungsleiter
    (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
  • Ort und Zeit (Beginn/Ende) der Versammlung
  • Thema der Versammlung
  • Angabe von Versammlungsmitteln
    (Transparente, Lautsprecher, etc.)
  • Streckenverlauf bei einem Aufzug
    (wenn sich die Versammlung fortbewegt, alle betroffenen Straßen und Plätze)

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das neben stehende Anmeldeformular!

Rechtsgrundlagen