Verfahren

Wenn sie eine Verpflichtungserklärung beantragen wollen, müssen Sie einen Termin in einem der BürgerServiceCenter in Bremen vereinbaren.

  • Vereinbaren Sie online einen Termin.
  • Alternativ können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für eine Terminvereinbarung und weitere Fragen gerne unter 115 zur Verfügung.
  • Sie müssen den Antrag persönlich in einem BürgerServiceCenter stellen (keine Vertretungsmöglichkeit).
  • Sie bekommen das Original der Verpflichtungserklärung ausgehändigt.
  • Das Original der Verpflichtungserklärung müssen Sie dann an den Gast weiterleiten.
  • Der Gast muss das Original der Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Eine Liste der Staaten, dessen Staatsangehörige ein Visum benötigen, steht auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zur Verfügung
  • Für die Visumserteilung ist als weitere Voraussetzung das Vorliegen einer ausreichenden Krankenversicherung nachzuweisen. Dies wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung geprüft.