Verfahren
Wenn sie eine Verpflichtungserklärung beantragen wollen, müssen Sie einen Termin in einem der BürgerServiceCenter in Bremen vereinbaren.
- Vereinbaren Sie online einen Termin.
- Alternativ können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für eine Terminvereinbarung und weitere Fragen gerne unter 115 zur Verfügung.
- Sie müssen den Antrag persönlich in einem BürgerServiceCenter stellen (keine Vertretungsmöglichkeit).
- Sie bekommen das Original der Verpflichtungserklärung ausgehändigt.
- Das Original der Verpflichtungserklärung müssen Sie dann an den Gast weiterleiten.
- Der Gast muss das Original der Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Eine Liste der Staaten, dessen Staatsangehörige ein Visum benötigen, steht auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zur Verfügung
- Für die Visumserteilung ist als weitere Voraussetzung das Vorliegen einer ausreichenden Krankenversicherung nachzuweisen. Dies wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung geprüft.