Sie müssen den Prüfungsbericht bzw. die Negativerklärung spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres an Ihre zuständige Aufsichtsstelle übermitteln.
Keine.
Gebühren für die Einreichung werden nicht erhoben.
Aktualisiert am 29.08.2024