Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen den Prüfungsbericht bzw. die Negativerklärung spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres an Ihre zuständige Aufsichtsstelle übermitteln.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Gebühren für die Einreichung werden nicht erhoben.