Es kann eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um 2 Jahre beantragt werden.
Der Bauvorbescheid ermächtigt nicht zum Bauen. Darum muss zum Baubeginn eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von 12 Wochen über die Verlängerung des Bauvorbescheids entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.08.
Aktualisiert am 25.11.2024