Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie nach § 75 Satz 3 der Bremischen Landesbauordnung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre sind:
Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Aktualisiert am 25.11.2024