Verfahren

Der Antrag sollte mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Bei einem kurzfristig gestellten Antrag kann aufgrund der notwendigen Beteiligung anderer Behörden nicht gewährleistet werden, dass die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig erteilt wird.

  • Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) an das Ordnungsamt gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
  • Angaben zur Antragsstellerin oder zum Antragssteller (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer, ggf. E-Mail Adresse)
  • Angaben zur Veranstaltungsleiterin oder zum Veranstaltungsleiter (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
  • Veranstaltungskonzept (Ort, Datum, Zeiten, Umfang, Zweck und Art der Nutzung)
  • Aufstellungsplan bzw. Skizze der Aufbauten auf der Fläche (maßstabgetreu)
  • Ggf. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Ggf. ein formelles Sicherheitskonzept

Rechtsgrundlagen