Verfahren

Sie können die Erlaubnis auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung über den Onlinedienst oder per E-Mail. Eine schriftliche Beantragung ist aber auch möglich.

Onlinedienst

  • Nutzen Sie den Onlinedienst unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)“.
  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. 
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln. 
  • Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern. 
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
  • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie /Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

Antragstellung per E-Mail

  • Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
  • Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an die E-Mailadresse gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de.
  • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

Schriftliche Antragstellung per Post

  • Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
  • Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an folgende Adresse:
    • Ordnungsamt Bremen
      Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
      Glücksspielaufsicht
      Stresemannstraße 48
      28207 Bremen
  • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

Rechtsgrundlagen