Verfahren
Sie können die Erlaubnis auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung über den Onlinedienst oder per E-Mail. Eine schriftliche Beantragung ist aber auch möglich.
Onlinedienst
- Nutzen Sie den Onlinedienst unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)“.
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
- Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern.
- Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
- Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie /Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.
Antragstellung per E-Mail
- Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
- Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an die E-Mailadresse gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de.
- Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.
Schriftliche Antragstellung per Post
- Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
- Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an folgende Adresse:
- Ordnungsamt Bremen
Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Glücksspielaufsicht
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
- Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.
Rechtsgrundlagen