Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
Zusätzlich müssen Sie die Tombola in einigen Fällen beim Finanzamt Bremen anzeigen.
(= Auflistung aller Gewinne mit deren Marktwert). Die Gewinnliste ist bei Antragstellung insoweit einzureichen, als dass der Marktwert der aufgelisteten Gewinne mindestens 25% des Spielkapitals entspricht. Vor Veranstaltungsbeginn ist eine vollständige Gewinnliste einzureichen. Ein Musterformular steht zur Verfügung.
Aktualisiert am 12.11.2024