Die Bremer Standesämter stellen diese Urkunden nur dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im jeweiligen Standesamtsbezirk des Standesamtes Bremen-Mitte bzw. Bremen-Nord ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist.
Es gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Bremer Staatsarchiv (www.staatsarchiv.bremen.de).
Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:
- Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung)
- als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird,
- als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird
- Geburtsurkunden (auch mehrsprachig),
- Sterbeurkunden (auch mehrsprachig),
- Eheurkunden (auch mehrsprachig),
- Lebenspartnerschaftsurkunden.
Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person
- Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner)
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die im Register eingetratgenen Personen seit 30 Jahren verstorben sind
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
- Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen.
- Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses.
Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von
- Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
- Transsexuellen und Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Gültiger Personalausweis oder Gültiger Reisepass
- Bei Bevollmächtigung die schriftliche Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der Vollmacht gebenden Person.