Verfahren

Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

  • Nach Meldung eines Arbeitsunfalls mit drohender dauerhafter Einschränkung der Ausübung der bisherigen Tätigkeit setzt sich die Reha-Managerin oder der Reha-Manager mit Ihnen in Verbindung.
  • Sie oder er bespricht mit Ihnen und, soweit Sie einverstanden sind, Ihrem Arbeitgeber die weiteren Möglichkeiten zum Erhalt der Tätigkeit.
  • Wenn Sie die bisherige Tätigkeit auch mit Hilfsmitteln oder Unterstützung nicht mehr ausüben können, bespricht sie oder er die weiteren Alternativen mit Ihnen.
  • Treten die Probleme am Arbeitsplatz erst später auf, ohne dass eine aktuelle ärztliche Behandlung erforderlich ist, kontaktieren Sie Ihre Reha-Managerin oder Ihren Reha-Manager.

Sie können online oder per Post Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aufnehmen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Rechtsbehelf: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.