Es gibt keine Frist.
Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 25.03.2025