Verfahren

Sie beantragen die Präqualifizierung bei einer Präqualifizierungsstelle des PQ-Vereins. Nach positiver Prüfung des Antrags startet das Verfahren der Präqualifizierung, welches mit dem Eintrag Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB endet.

Die Antragstellung kann sowohl digital über den entwickelten Online-Dienst zur Beantragung der Präqualifizierung oder schriftlich direkt mit der Präqualifizierungsstelle erfolgen.

Online-Antrag:

  • Für die Nutzung des Online-Antrags rufen Sie das PQ-Portal auf. Melden Sie sich anschließend mit Ihrem „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER an und starten den Antragsprozess der Präqualifizierung. Das System führt Sie durch den Antragsprozess. 

Schriftlicher Antrag:

  • Auf der Internetseite des PQ-Vereins finden Sie alle auswählbaren Präqualifizierungsstellen.
  • Davon wählen Sie eine aus.
  • Auf deren Internetseiten finden Sie die geforderten Unterlagen im Überblick.
  • Diese füllen Sie aus und fügen alle geforderten Dokumente bei.
  • Entweder übermitteln Sie diese digital oder per Post an die Präqualifizierungsstelle.

Für Fragen steht Ihnen Ihre ausgewählte Präqualifizierungsstelle zur Verfügung.

Ein Vertragsabschluss zwischen Ihrem Unternehmen und der Präqualifizierungsstelle ist zwingend erforderlich. Dieser wird durch die PQ-Stelle vorbereitet.

Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach.

Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt der PQ-Verein Sie in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB ein.

Sie erhalten eine Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer).

Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Für Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich existiert ein anderes Verzeichnis. Dieses Verzeichnis heißt Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).

Zusätzlich existiert das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) als amtliches Verzeichnis, in das Unternehmen aus dem Bau- sowie dem Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen werden können.

Rechtsbehelf:

Gegen die Entscheidung der Präqualifizierungsstelle kann Einspruch beim Beschwerdeausschuss des PQ Vereins eingelegt werden.  Ebenfalls kann die Präqualifizierungsstelle gegen Entscheidungen des PQ-Vereins beim Beschwerdeausschuss Einspruch einlegen.

Das Beschwerdeverfahren ist im Einzelnen in der Beschwerdeordnung des PQ-Vereins geregelt. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung gegen die jeweilige Entscheidung.