1 Jahr Geltungsdauer.
Die Eintragung in das Verzeichnis ist so lange gültig, bis erbrachte Nachweise ablaufen und nicht neu eingereicht werden. Sollten sich bei Ihrem Unternehmen Änderungen mit Bezug auf die Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise ergeben, ist das Unternehmen verpflichtet, dies dem Amtlichen Verzeichnis mitzuteilen, da dann das Amtliche Verzeichnis gegebenenfalls geändert werden muss (gegebenenfalls auch Löschung des Eintrags).
1 bis 2 Wochen.
Die Bearbeitungsfrist für die Prüfung des Antrags beginnt, sobald eine PQ-Stelle einen vollständigen und widerspruchsfreien Antrag erhalten hat.
Ab ca. 450 Euro.
Die PQ-Stellen folgen unterschiedlichen Gebührenordnungen. In die Gebührenberechnung fließen verschiedene Faktoren ein.
Aktualisiert am 12.11.2024