Als Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebenbereich können Sie sich mit dem Präqualifizierungsverfahren gegenüber den öffentlichen Vergabestellen ausweisen und in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (PQ-VOB) eintragen lassen.

Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen.

Die Präqualifikation entspricht einer Zertifizierung mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit nicht durch ein Zertifikat, sondern durch den aktuell gültigen Eintrag in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB bestätigt ist.

Der Eintrag im Amtlichen Verzeichnis PQ-VOB gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei jeder Angebotsabgabe nur noch die PQ-Nummer angeben müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt, dass die hinterlegten Nachweise nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen werden dürfen. 

Als Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können Sie die Präqualifizierung bei einer der sechs Präqualifizierungsstellen des PQ-Vereins beantragen. Der PQ-Verein verwaltet das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB, erteilt die Konzession für die Tätigkeit als PQ-Stelle und übernimmt die fachliche Aufsicht. Er trägt Sorge für ein einheitliches Präqualifizierungsverfahren. Nach abschließender Prüfung durch die gewählte Präqualifizierungsstelle und den PQ-Verein wird Ihr Unternehmen in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB eingetragen.

Um Ihre Präqualifizierung aufrechtzuerhalten, werden Sie durch die von Ihnen ausgewählte Präqualifizierungsstelle benachrichtigt, welche Eignungsnachweise auslaufen, diese müssen Sie rechtzeitig nachreichen, bzw. können bei einigen Nachweisen auch Ihre Präqualifizierungsstelle damit beauftragen.

Neben den erforderlichen Nachweisen zur Präqualifizierung können Sie weitere Nachweise des Unternehmens einreichen. Diese sind für den öffentlichen Auftraggeber als "zusätzliche Nachweise" einsehbar.

Die von den Präqualifizierungsstellen überprüften Dokumente sind im geschützten Teil des Amtlichen Verzeichnisses nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber oder deren Beauftragte einsehbar, die sich beim PQ-Verein registriert haben. Die Firmenangaben und präqualifizierten Leistungsbereiche sind jedoch im öffentlichen Teil des Amtlichen Verzeichnis allgemein zugänglich.

Das Verzeichnis ist tagesaktuell.

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen ist im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig.
  • Ihr Unternehmen kann drei abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen.
  • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.
  • Bei Onlinebeantragung: "Mein Unternehmenskonto" auf Basis von ELSTER

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und Mindestlohn gezahlt wird
  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren (Umsätze und Umsatzanteile)
  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren (Personal)
  • Eigenerklärung bei Einsatz von Nachunternehmern
  • Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister und Landeskorruptionsregister vorliegen
  • Nachweis, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG (gegebenenfalls zutreffend) oder Bescheinigung in Steuersachen
  • Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung, Handelsregisterauszug oder gegebenenfalls Eigenerklärung
  • Bescheinigung der Eintragung im Berufsregister des Firmensitzes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse oder Negativbescheinigung
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung und Veröffentlichung im Amtlichen Verzeichnis
  • 3 Referenzen pro Leistungsbereich
  • Falls eine angemeldete Insolvenz und ein rechtskräftiger Insolvenzplan vorliegen: Bestätigung Insolvenzverwaltung gemäß § 258 InsO
  • Falls Selbstreinigungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen: Dokumentationen zu den Punkten Sachverhaltsaufklärung, Schadenskompensation, Ergreifen organisatorischer, technischer und personeller Maßnahmen

    Genauere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

  • Falls das Unternehmen in einem Bereich tätig ist, in dem eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist: Gewerbeerlaubnis