Verfahren

Sie können den Unterhaltsvorschuss über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.

Onlinedienst

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern.
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Papierform

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter „Formulare“ oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Widerspruch

  • Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Den Widerspruch können Sie bei dem Amt für Soziale Dienste einlegen.
  • Der Widerspruch ist innerhalb 1 Monats schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.

Vorschuss

  • Wäre der andere Elternteil durchaus in der Lage, den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, handelt es sich um einen Vorschuss auf den Unterhalt, den sich die Unterhaltsvorschussstelle von dem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.

Asylverfahren

  • Mit einer Aufenthaltsgestattung (also während eines Asylverfahrens) können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen.

Duldung

  • Wenn Sie sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, können Sie ebenfalls keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen.
  • Ausnahme: Mit einer Beschäftigungsduldung können Sie Unterhaltsvorschuss erhalten.