Der Unterhaltsvorschuss wird in der Regel ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bewilligt.
Der Unterhaltsvorschuss kann für 1. Monat rückwirkend bewilligt werden. Dazu müssen die Voraussetzungen erfüllt sein und eine Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt nachgewiesen werden.
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der jeweiligen Personal- und Arbeitssituation der zuständigen Stellen.
Das Verfahren ist kostenfrei.
Aktualisiert am 02.01.2025