Verfahren

  • Zunächst sollte telefonisch Kontakt mit dem Hauptzollamt aufgenommen werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • BürgerInnen können auch direkt vor Ort vorstellig werden, müssen dann jedoch Wartezeiten beim Datenabgleich in Kauf nehmen.
  • Nach Überprüfung der Daten und interner Rückfragen zur Höhe der Steuerschuld werden BürgerInnen vom Hauptzollamt (Konsul-Smidt-Straße 29, 28217 Bremen) zur Zahlstelle (Hafenstraße  49, 28217 Bremen) weitergeleitet.
  • In der Zahlstelle erfolgt entweder eine Nachzahlung oder eine Freigabe nach vorheriger, kurzfristiger Überweisung.
  • Erst dann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden kann.

Rechtsgrundlagen