Zunächst sollte telefonisch Kontakt mit dem Hauptzollamt aufgenommen werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
BürgerInnen können auch direkt vor Ort vorstellig werden, müssen dann jedoch Wartezeiten beim Datenabgleich in Kauf nehmen.
Nach Überprüfung der Daten und interner Rückfragen zur Höhe der Steuerschuld werden BürgerInnen vom Hauptzollamt (Konsul-Smidt-Straße 29, 28217 Bremen) zur Zahlstelle (Hafenstraße 49, 28217 Bremen) weitergeleitet.
In der Zahlstelle erfolgt entweder eine Nachzahlung oder eine Freigabe nach vorheriger, kurzfristiger Überweisung.
Erst dann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden kann.