Verfahren
Die Umsatzsteuererklärung reichen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Sie können dafür eine Steuer-Software mit ELSTER-Verknüpfung oder direkt das ELSTER-Portal nutzen:
- Sie öffnen "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt".
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Klicken Sie unter "Formulare & Leistungen" auf "Alle Formulare" und dort auf "Umsatzsteuer".
- Klicken Sie auf "Umsatzsteuererklärung" und wählen Sie das Jahr aus, für das Sie die Umsatzsteuererklärung abgeben möchten.
- Füllen Sie den Hauptantrag und alle relevanten Anlagen online aus, laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch und übermitteln Sie alles digital an das Finanzamt.
Das Finanzamt kann in Ausnahmefällen auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall müssen Sie eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben und eigenhändig unterschreiben.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Rechtsbehelf:
- Einspruch: Dieser muss fristgerecht und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Finanzamt vorgelegt werden.
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Kann parallel zum Einspruch gestellt werden, um die Zahlungspflicht bis zur Entscheidung über den Einspruch auszusetzen.
- Klage vor dem Finanzgericht: Wenn der Einspruch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht einreichen.
- Antrag auf Änderung oder Berichtigung: Bei offensichtlichen Fehlern im Steuerbescheid können Sie einen Antrag auf Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit stellen.