Verfahren

Zuständige Landesbehörde für die Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen ist der

Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen,
E-Mail: office@kultur.bremen.de

Nähere Informationen erhalten Sie dort. Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden.

Zuständig für dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen ist die 

Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 - 12, 28195 Bremen,

E-Mail: office@bildung.bremen.de

Nach Erteilung der Bescheinigung müssen Sie diese, zwecks Erlangung der Steuerbefreiung, Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen.

Rechtsgrundlagen