Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.
Keine Angabe.
Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.
Aktualisiert am 04.03.2025