Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung (Steuerkanzlei) schriftlich oder im Online-Verfahren bei der zuständigen Stelle. Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z.B. eine Steuerkanzlei.
Online-Antrag
Rufen Sie das Online-Formular auf, füllen Sie die Eingabefelder vollständig aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Schriftlicher Antrag per Post oder Fax
Sie haben noch keine Steuernummer?
Sollte Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt noch keine Steuernummer erteilt haben, unter der Sie/Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich geführt werden, melden Sie sich dort, um beide Nummern gemeinsam zu beantragen.
Aktualisiert am 12.06.2024