Verfahren

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer  beantragen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung (Steuerkanzlei) schriftlich oder im Online-Verfahren bei der zuständigen Stelle. Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z.B. eine Steuerkanzlei.

Online-Antrag

Rufen Sie das Online-Formular auf, füllen Sie die Eingabefelder vollständig aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen.

Schriftlicher Antrag per Post oder Fax

  • Senden Sie ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle, in dem Sie um Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bitten. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten
  • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird.

Sie haben noch keine Steuernummer?

Sollte Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt noch keine Steuernummer erteilt haben, unter der Sie/Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich geführt werden, melden Sie sich dort, um beide Nummern gemeinsam zu beantragen.

Rechtsgrundlagen