Verfahren

Der Unternehmer hat in der Regel auf elektronischem Wege Umsatzsteuer-Voranmeldungen für einen monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungszeitraum abzugeben, in denen er die Umsatzsteuer selbst zu berechnen hat. Die berechnete Steuer ist als Vorauszahlung bis zum 10.Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums anzumelden und an das Finanzamt zu entrichten (Fälligkeit). Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres ist bis zum 31 .Mai des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Ab dem Besteuerungszeitraum 2011 ist auch die Umsatzsteuerjahreserklärung auf elektronischem Wege einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Umsatzsteuererklärung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.

Weiterhin haben Sie für die Umsatzsteuer-Voranmeldung die Möglichkeit, diese im ElsterOnline-Portal abzugeben.