Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Kalendermonat bzw. Kalendervierteljahr) elektronisch zu übermitteln. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.
Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres in Papierform abzugeben bzw. ab Besteuerungszeitraum 2011 elektronisch zu übermitteln.
Der Unternehmer ist verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dabei ist selbst zu berechnen, ob und wieviel Umsatzsteuer zu zahlen ist oder ob ein Überschuss an Vorsteuer entsteht. Mit dieser Anmeldung der Jahressteuer werden die bereits eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammengefasst und, wenn es notwendig ist, berichtigt. Der Unternehmer ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln.
Aktualisiert am 16.10.2024