Wenn Sie Inhaber:in einer Apotheke sind und bauliche Veränderungen an Ihrer Apotheke vornehmen möchten, ist diese der zuständigen Behörde im Vorfeld anzuzeigen.
Werden an den Apothekenbetriebsräumen wesentliche Veränderungen in Größe und Lage vorgenommen, ist dies nach § 4 Abs. 6 Apothekenbetriebsordnung der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen. Dies gilt auch für wesentliche Veränderung der Ausstattung oder der Nutzung der Betriebsräume.
Eine formlose Erklärung über Art und Ausmaß des Umbaus unter Beifügung der aktualisierten Grundrisse senden Sie bitte an:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 44, z. Hd. Johannes Deppe
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an: pharmazie@gesundheit.bremen.de
Eine vorhandene Apothekenbetriebserlaubnis.
Aktualisiert am 08.11.2024